Schulleben
Klassenelternbeirat
Der Klassenelternbeirat wird von den Eltern einer Klasse für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er ist Ansprechpartner und Kontaktperson für Eltern und Lehrkraft in vielen Angelegenheiten der Klasse. Er lädt in Absprache mit der Lehrkraft zu regelmäßigen Elternabenden ein. Der Klassenelternbeirat gehört automatisch dem Schulelternbeirat an.
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat ist das Bindeglied der Eltern zur Schulverwaltung und setzt sich aus den Klassenelternbeiräten und ihren Stellvertretern zusammen. Sie wählen für die Dauer von zwei Jahren eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese laden in Absprache mit der Schulleitung zu einer Sitzung ein, an der auch die Schulleitung teilnimmt. Aufgabe des Schulelternbeirats ist es insbesondere das Vertrauen zwischen Eltern und Schule zu festigen, Anregungen aufzunehmen und weiterzuleiten.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das Gremium, in dem Lehrkräfte, Eltern und Schulleitung zusammenwirken, um das Schulleben zu gestalten und weiterzuentwickeln. Alle wichtigen Angelegenheiten werden hier beraten und beschlossen. Sie setzt sich aus jeweils fünf Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums und dem Schulleiter zusammen und wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Genaueres regelt das Hessische Schulgesetz ab §100.