Was passiert, wenn mein Test (oder der meines Kindes) positiv ist?
Erhalten Sie ein positives Ergebnis eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests, müssen Sie sich auch ohne gesonderte Anordnung des Gesundheitsamtes sofort und ohne Umwege nach Hause begeben. Dort müssen Sie für 14 Tage ständig bleiben, Kontakt zu anderen Personen auch im Haushalt möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen. Das wird Selbst-/Haushaltsquarantäne genannt.
Informieren Sie umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Am besten informieren Sie ebenfalls Ihre Kontaktpersonen und Ihren Arbeitgeber über den Erhalt eines positiven Testergebnisses.
Wenn ein Schnelltest positiv nachweist, können Sie mit einem negativen PRC-Test die Absonderung beenden. Bestätigt der PCR die Infektion, müssen Sie sich weiter absondern. Die Dauer der Absonderung verlängert sich dadurch nicht.
Auch, wenn das Ergebnis eines Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) positiv ist, müssen Sie sich unmittelbar in Quarantäne begeben und einen PCR-Test zur Überprüfung des ersten Testergebnisses durchführen lassen.
Was bedeutet ein positives Testergebnis für die Menschen, die mit mir in einem gemeinsamen Haushalt wohnen?
Im Fall eines positiven Testergebnisses (außer bei einem Selbsttest) gilt die oben beschriebene Regelung für alle Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben. Für dringende und unaufschiebbare Erledigungen, insbesondere Einkäufe von Lebensmitteln, Bankgeschäfte, Versorgung von Haustieren oder Arztbesuche, dürfen diese Personen, die kein positives Testergebnis haben, aber weiter die Wohnung verlassen. Treffen mit anderen Personen sind nicht erlaubt. Wir empfehlen, dass die notwendigen Erledigungen wenn möglich von Freunden, Verwandten oder Bekannten übernommen werden.
Das zuständige Gesundheitsamt kann auf Antrag bei Vorliegen wichtiger Gründe von der Absonderungspflicht befreien oder Auflagen anordnen.
Wen sollte ich über mein positives Testergebnis informieren?
Sie sind verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über den Erhalt eines positiven Testergebnisses zu informieren. Bei einem positiven Selbsttest gilt diese Verpflichtung nicht, stattdessen müssen Sie unverzüglich einen PCR-Test vornehmen lassen. Wir empfehlen Ihnen, unverzüglich Ihren Kontaktpersonen sowie Ihren Arbeitgeber zu informieren. Somit können Ihre Kontaktpersonen und Ihre Kolleginnen und Kollegen die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen, für die ebenfalls die Quarantänepflicht gilt, müssen das Gesundheitsamt beim Auftreten von Symptomen informieren.
Haben die Menschen, die mit mir in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, umgehend Anrecht auf einen Test?
Das für Sie zuständige Gesundheitsamt wird mit Ihnen und den Personen Ihres Hausstandes in Kontakt treten. Werden diese als Kontaktperson ersten Grades eingestuft (was sehr wahrscheinlich ist), haben diese ein Anrecht auf eine kostenlose PCR-Testung.
Wir empfehlen auch im Zusammenleben im eigenen Hausstand zum gegenseitigen Schutz das Einhalten der Hygieneregeln. Regelmäßiges Händewaschen, das Niesen in die Armbeuge sowie das Abstandhalten (bspw. Essen zu unterschiedlichen Zeiten oder das Aufhalten der Kontaktperson in einem anderen Raum) verringern das Risiko einer Übertragung. Wir sind uns bewusst, dass gerade letzteres praktisch schwierig umsetzbar ist. Entscheiden Sie in Ihrer individuellen Situation mit Ihrem Hausstand gemeinsam, wie Sie eine Übertragung der Infektion möglichst vermeiden können.