++ Elternsprechtage am 14.2.12 und 15.2. (siehe Infozettel der Klassenlehrer)

Wichtige Information für Eltern

Beurlaubung

 

Eine Beurlaubung für Ereignisse, die vorher bekannt sind (z.B. Familienanlässe, religiöse Gründe, Teilnahme an Wettbewerben, etc.) ist grundsätzlich rechtzeitig vorher mit schriftlicher Begründung zu beantragen (HSchG § 69; Abt.3).

 

Beurlaubungen bis zu 2 Tagen können von der Klassenlehrerin genehmigt werden.

Beurlaubungen von mehr als 2 Tagen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

 

Für Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien gilt (HSchG § 5):

 

"Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur aus wichtigen Gründen zulässig (z.B. Kur). Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich 3 Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Akten zu nehmen."

 

Krankheit

 

Ist ein(e) Schüler(in) erkrankt, so benachrichtigen Sie bitte umgehend die Klassenlehrerin (bitte auch auf den Anrufbeantworter sprechen). Eine schriftliche Entschuldigung ist bei Wiederbesuch der Schule der Klassenlehrerin zu übergeben.

 

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind an einer klassischen Krankheit wie Masern, Mumps, Röteln, etc. erkrankt ist. Bitte informieren Sie uns auch über einen Läusebefall.

 

Freistellung vom Sport- oder Schwimmunterricht

 

Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht kann nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgen (schriftliche Mitteilung der Eltern an die Klassenlehrerin/ Sportlehrerin mit Grund der Freistellung vom aktiven Sportunterricht).

 

Grundsätzlich besteht jedoch Anwesenheitspflicht während der Unterrichtszeit für das Kind (d.h. passive Teilnahme am Sportunterricht oder Verbleib in der Schule/ Ersatzunterricht).

 

Für eine längerfristige Freistellung benötigt die Schule ein ärztliches Attest.

Elternbeirat

Der derzeitige besteht aus 12 Klassenelternbeiräten und 12 Stellvertretern.

Wie an jeder Schule gibt es auch an der Käthe-Kollwitz-Schule in Giessen eine Elternvertretung.

In jeder Klasse wird zu Beginn des Schuljahres ein/e ElternvertreterIn sowie ein/e StellvertreterIn gewählt.

Dabei handelt es sich um engagierte Mütter und Väter, die sich in ihrer zweijährigen "Amtszeit" für die Belange der Schüler und Eltern einsetzen, die Verbindung zwischen Schule und Elternhaus sicher stellen und die bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen organisatorisch oder tätig mitwirken. An der KKS gibt es derzeit 11 Klassen und eine Vorklasse.

Die gewählten Elternvertreter der Klassen bilden den Elternbeirat der Schule. Aus den Reihen des Elternbeirates wird der oder die Vorsitzende und ein/e Stellvertreter/in gewählt.

 

Der derzeitige besteht aus 12 Klassenelternbeiräten und 12 Stellvertretern.

 

 

Schulelternbeiratsvorsitzende ist Anette Wolkenstein (3a)

 

Schulprogramm

Förderverein

Medienpädagoge Günter Steppich in You Tube (Kinder und Internet)

Grundschullinks

Linkseite zu interessanten Seiten für Schüler und Eltern

 

Link zum Kinderschutzbund Gießen